HERZLICH WILLKOMMEN
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Liebe Eltern!
Ich freue mich sehr, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
Hier können Sie sich zu der Klassen - Homepage Ihres Kindes (mit Passwort geschützt) verlinken.
Weiters finden Sie auf dieser Homepage unsere schulischen Termine und unsere schulfreien Tage.
Ebenso können Sie wichtige Informationen ( Infos zur Hallo APP, versch. Links u.a. zu Gesundheitsthemen, etc. ...) nachlesen.
Viel Spaß beim Schmökern!
Liebe Grüße
Sandra Hödelsberger (Direktorin)
Info
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie unsere Services Klassenpinnwand und hallo! nutzen. In den letzten Tagen treten Anfragen zur Lizenzierung von Klassenpinnwand und hallo! bei uns im Helpdesk auf.
Selbstverständlich stehen allen oö. Bildungseinrichtungen diese Services dank Realisierung einer Landeslösung seitens des Landes OÖ auch weiterhin in vollem Leistungsumfang kostenfrei zu Ihrer Verfügung.
Gerne sind wir bei Fragen und für weitere Auskünfte für Sie da!
E-Mail: support@klassenpinnwand.at
Telefon: 0732 788078-80
Schuleinschreibung 3
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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26
Liebe Familie!
Im Schuljahr 2025/26 beginnt für Ihre Tochter/Ihren Sohn die allgemeine Schulpflicht. (Kinder, die in Österreich ihren gewohnten Aufenthalt haben und zwischen dem 1. September 2018 und dem 31.08.2019 geboren sind, werden am 1. September 2025 schulpflichtig.)
Die Schuleinschreibung erfolgt in zwei Teilen. Zuerst durch die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder ( =administrative Aufnahme) und danach durch die pädagogische Schuleinschreibung verbunden mit einer Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Kompetenzen des Kindes, insbesondere der Sprachkenntnisse.
Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule persönlich vorgestellt und angemeldet werden.
Bitte kommen Sie am 12.11.2024 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bzw. 14:00 und 17:00 Uhr oder am 13.11.2024 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr bzw. 14:00 und 17:00 Uhr in die Direktion der Volksschule St. Martin.ACHTUNG: neue Adresse:Schulstraße 11
(Falls es Ihnen an einem dieser Tage nicht möglich ist, können Sie telefonisch einen anderen Termin vereinbaren.)
Dabei sind folgende Personaldokumente mitzubringen:
a.) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch; gegebenenfalls Mutter – Kind – Pass.
b.) Meldebestätigung
c.) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt.
d.) Bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
e.) Sozialversicherungskarte des Schülers / der Schülerin
f.) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen. (Taufschein)
g.) ausgefüllter Aufnahmebogen (siehe Beiblatt)h.) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Bitte nehmen Sie Ihr Kind zu der Schülereinschreibung mit.
Am 25.02.2025 und am 26.02.2025 findet der zweite Teil der Schuleinschreibung (pädagogische Schuleinschreibung) statt. Hier werden die Schulanfänger in die Schule eingeladen, wo unsere Pädagoginnen ihre Schulreife beobachten werden.
Die Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule erfolgt aufgrund der pädagogischen Schülereinschreibung. Die schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, werden in die Vorschulstufe aufgenommen.
Maßgeblich sind auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass das Kind dem Unterricht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschförderkursen zugeteilt.
Am 26.03.2025 um 18 Uhr findet das ONLINE - WEBINAR für alle Eltern statt. Dieses Webinar wird von Mag. Kurt Winkler (Pädagogische Hochschule Linz) geleitet. Mag. Winkler gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Kind bestmöglich auf den kommenden Schulstart spielerisch und auf digitale Art und Weise fördern können.
Am 04. Juni 2025 wird es einen Informationsabend für alle Eltern der Schulanfänger geben.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Kind schon heute einen gelungenen Schulstart und bis dahin noch ein schönes Jahr im Kindergarten.
Sandra HödelsbergerDirektorin
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Hinweise der Bildungsdirektion OÖ:
Frühchenregelung
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§2 Abs.2SchPflG) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig) und damit verbundene ergänzende Leistungen (z.B. Zuteilung von Assistenzkraftstunden oder zusätzlicher Sprachförderung).
Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind. Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen. Die angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen. -
Hinweise der Bildungsdirektion OÖ:
Schulreifefeststellung
Die Schulreifefeststellung, oder auch pädagogische Schülereinschreibung genannt, findet entweder gleichzeitig mit der administrativen Schülereinschreibung (Anmeldung bzw. Vorlage der erforderlichen Dokumente) oder zu einem anderen Termin statt. In letzterem Falle würden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden.
Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.
Ihr Kind ist schulreif,
• wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und
• es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.
Standardisierte Überprüfung der Sprach-kompetenz:
Wird im Zuge der Schülereinschreibung bei Ihrem Kind ein sprachliches Defizit bemerkt, ist der tatsächliche Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) zu überprüfen.
Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:
• ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus
• mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs
• ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse
Überprüfung der körperlichen und geistigen Reife:
Im Rahmen der pädagogischen Schüler-und Schülerinneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.
Schulneulinge Termine
- 25.02. und 26.02.2025
Schuleinschreibung Teil 2
- 26.03.2025 um 18 Uhr
18 Uhr: ONLINE - WEBINAR für alle Eltern der Schulneulinge
- 04.06.2025
Infoabend Schulneulinge
- 11.06.2025
GTS (Nachmittagsbetreuung) Info - Elternabend ab 18 Uhr
Schulsozialarbeit (SUSA)
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Liebe Eltern!
Mein Name ist Daniela Kroiß, BA und ich bin in der Volksschule St. Martin im Mühlkreis Ihres Kindes regelmäßig erreichbar. Ich bin Sozialarbeiterin und Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Aufgabengruppe Kinder- und Jugendhilfe, mit dem Schwerpunkt „SuSA“ - Schule und Sozialarbeit.
Die Schule ist ein wichtiger Lebensraum für unsere Kinder. Hier verbringen sie einen großen Teil ihres Tages, hier finden sie ihre Freundinnen und Freunde und hier werden auch Konflikte und Probleme sichtbar, die Sorgen auslösen können. Nicht alle dieser Sorgen können in der Schule gelöst werden. Einige Familien stoßen dabei auf besondere Herausforderungen und benötigen Rat und Hilfe, um ihren Kindern jene Unterstützung bieten zu können, die diese brauchen. Meine Aufgabe ist es, Ihnen diese Unterstützung anzubieten.
Ich habe ein offenes Ohr für die Probleme Ihrer Kinder, aber auch für LehrerInnen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Wenn Kinder oder LehrerInnen an mich herantreten, werde ich mich, nachdem ich mit den Kindern gesprochen habe, mit den betroffenen Eltern in Verbindung setzen, um gemeinsam Lösungen zu finden, damit die Kinder den Schulalltag besser bewältigen können, und damit Sie in der Familie die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Auch Sie selbst können sich gerne an mich wenden, wenn Sie Fragen zu Förderung und Erziehung Ihres Kindes haben oder Hilfe und Beratung benötigen.
Sie erreichen mich:in der Schule:
Dienstag 10.00 – 11.30 Uhr, St. Martin im Mühlkreis
an der BH Rohrbach:
+43 664 600 72 694 32 daniela.kroiss@ooe.gv.at
Busunternehmen
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Unsere Schüler*innen fahren zur Schule mit:
Fa. Schörgenhuber:
Tel.: 0676 6067160
schoergi-busse@aon.at
und
Fa. Seyr:
Tel.: 0664 21 21 21 5
office@seyr-bus.at
Mittagessen: "MAMPF" - SYSTEM
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Neues System in der Schulausspeisung „mampf“
Um die Organisation der Schulausspeisung in Zukunft zu vereinfachen, nutzen wir ab dem 1. Jänner 2023 ein Online Bestell- und Bezahlsystem.ANMELDUNG ZUR ESSENSTEILNAHME
Öffnen Sie die Internetseite https://login.mampf1a.de/sankt-martin
(HINWEIS! Die Homepage kann NICHT über eine Suchmaschine (z.B. Google) geöffnet werden, sondern muss direkt in die Browser-Suchleiste eingegeben werden!)INFORMATIONEN ZUM MAMPFSYSTEM
• Jede/r Essensteilnehmer:in erhält sein eigenes Online-Benutzerkonto zur An- und Abmeldung der Essenstage.
• Als Benutzer besteht die Möglichkeit, das Essen für einen längeren Zeitraum (Abo-Anmeldung) oder bis spätestens Donnerstag 14:00 Uhr der Vorwoche zu bestellen.
• Abmeldungen sind bis 8:00 Uhr am selben Tag im Online-System möglich.
• Zur Essensausgabe muss der „mampf“-Ausweis oder die „App“ am Smartphone vorgezeigt werden.
• Der Ausweis kostet einmalig 1,80 Euro und bei Verlust 5,00 Euro.
• Die Bezahlung (Ausweis und Essen) erfolgt bargeldlos per Lastschrift im Nachhinein.AN-UND ABMELDUNG ESSSEN
Eine genaue Anleitung finden Sie auf unserer Gemeindehomepage unter
www.sankt-martin.at/Unsere Gemeinde/Bildung/SchulausspeisungIhre Ansprechpartner für Ausweise und Fragen:
Johannes Schürz und Brigitte Wagner
07232/2105-220 und 07232/2105-225
buchhaltung@sankt-martin.at
Schülernachmittagsbetreuung
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Liebe Eltern!
An unserer Schule gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind auch nachmittags betreuen zu lassen.
Die „schulische Nachmittagsbetreuung (GTS)“ bietet keinen Unterricht, sondern ausschließlich betreute Lern- und Freizeit.
Für die Freizeitphasen (= die betreute Zeit außerhalb der Lernstunden) werden Freizeitbetreuerinnen des Hilfswerkes und für die Lernzeit werden Lehrerinnen unserer Schule eingesetzt.
Ab Unterrichtsende (12:05 Uhr) bis 13 Uhr gehen die Kinder gemeinsam mit den Betreuerinnen Mittagessen.
Danach findet von 13:00 Uhr – 13:50 Uhr eine „Lernstunde“ statt. In dieser Zeit sind die Kinder in Lerngruppen eingeteilt, werden von Lehrerinnen beaufsichtigt und machen u.a. selbstständig ihre Aufgabenpakete.
Nach dieser Lernzeit bewegen sich die Kinder unter Beaufsichtigung der Betreuerinnen im Freien und/oder es finden Aktivitäten in den Gruppenräumen statt.
Um 16 Uhr endet die schulische Nachmittagsbetreuung und Sie können Ihr Kind entweder abholen, mit dem Schulbus nach Hause fahren lassen oder es geht alleine nach Hause.
Auch wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt (im Laufe des Schuljahres 2021/22) Bedarf an einer Betreuung haben, bitte ich Sie trotzdem, Ihr Kind bereits jetzt anzumelden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der GTS:
Roswitha Lang: Tel: 0664 / 807 65 29 06
Liebe Grüße
Schulleiterin Sandra Hödelsberger
und GTS Leiterin Roswitha Lang
Schülernachmittagsbetreuung 5
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11.06.2025
GTS Informationsabend für alle interessierten Eltern ab 18 Uhr
Schülernachmittagsbetreuung
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Ansprechpartnerin:
Hilfswerk OÖ
Leitung: Roswitha Lang
Tel: 0664 / 80 765 2906
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Betreuungszeiten:
Montag - Donnerstag:
12:00 - 16:00 Uhr
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In dieser Betreuungszeit wird zwischen
12 und 13 Uhr ein Mittagessen eingenommen. -
Für die Ferien und die schulfreien Tage wird der Bedarf an Betreuung (zwischen 7:30 Uhr und 16 Uhr) erfragt.
Elternvorträge 4
- 02.04.2025 ab 18 Uhr
„Tatsächlich da sein - statt perfekt sein“
Inhalt des Vortrags:
Konkrete Strategien in der Erziehung basierend auf aktuellen Erkenntnissen aus Neurowissenschaften und Bindungsforschung.
Referentin: Schulpsychologin Mag. Birgitta Klammer – Barabasch
Schulfreie Tage 2024/25
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23.12.2024
schulfrei lt. Schulzeitgesetz -
24.12.2024 - 05.01.2025
Weihnachtsferien -
06.01.2025
Feiertag - "Heilige Drei Könige" -
17.02.2025 - 23.02.2025
Semesterferien -
12.04.2025 - 21.04.2025
Osterferien
Schulische Termine SJ 2024/25
- 29.11.2024, 18:00 Uhr
Präsentationsabend der Mittelschule für Kinder und Eltern der 4. Klassen
- 3.12.2024, 10:25 Uhr
Adventkranzweihe
- 6.12.2024
Nikolaus
- 8.12.2024 Sonntag - Feiertag
"Maria Empfängnis"
- 20.12.2024, 8:30 Uhr
Weihnachtsgottesdienst
- 23.12.2024 schulfrei
schulfrei lt. Schulzeitgesetz
- 24.12.2024 - 6.1.2025
Weihnachtsferien
- 18.12.24 - 20.3.2025
IQES ONLINE Elternfragebogen
- 8.1.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr
Workshop "Debattieren" (Schachschule OÖ)
- 8.1.2025, 18:00 Uhr
Klassenelternsprecher*innenforum
- 13. bis 17.1.2025
"body and brain Woche" mit KEL Gesprächen, Elternsprechtag
- 17.1.2025
1. Schitag (Kinder um 7:40 Uhr vor VS)
Abfahrt um 8:00 Uhr
Rückkehr ca. 13:30 Uhr
- 24.1.2025
2. Schitag (Kinder um 7:40 Uhr vor VS)
Abfahrt um 8:00 Uhr
Rückkehr ca. 13:30 Uhr
- 31.1.2025
Reserve-Skitag
- 17. - 22.2.2025
Semesterferien
- 25. und 26.2.2025
Pädagogische Schuleinschreibung (2. Teil)
- 14.3.2025
Musikverein Workshop, Klasse 2a, 2b und 2c
- 26.3.2025, 18:00 Uhr
Webinar mit Kurt Winkler (Eltern, Schulneulinge und Schulleitung)
- April 2025
Frühwarnsystem für alle Klassen
- 2.4.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr
Workshop "Schach" (Schachschule OÖ)
- 2.4.2025, 18:00 Uhr
Elternvortrag "Schulpsychologie"
- 11.4.2025, 10:45 Uhr
Ostergottesdienst
- 12. bis 21.4.2025
Osterferien
- 23.4. - 23.5.2025
IKM 3./4. Basismodule D (Lesen) und M (verpflichtend)
- 23.4. - 4.7.2025
IKM 3./4. Fokusmodul Deutsch (Lesen) - leicht
(verpflichtend, nur bei Ergebnis Basis D unter Stufe 1)
- 23.4.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr
Workshop "Debattieren" (Schachschule OÖ)
- 24.4.2025, ab 10:00 Uhr
Theater "Moby Dick"
- 1.5.2025
Staatsfeiertag
- 4.5.2025, (Sonntag) Landespatron
schulfrei
- 7.5.2025, 18:00 Uhr
Klassenelternsprecher*innenforum
- 15.5.2025
Schulfotograf
- 19. bis 23.5.2025
"body and brain Woche" mit KEL Gesprächen, Elternsprechtag
- 25.5.2025, 8:30 Uhr
Erstkommunion, 2. Klassen
- 29.5.2025 - Feiertag
"Christi Himmelfahrt"
- 30.5.2025, schulfrei
schulautonom schulfrei
- 4.6.2025, 18:00 Uhr
Informationsabend für Schulneulinge
(Lehrerinnen der zukünftigen 1. Klassen)
- 7.6. bis 9.6.2025 Pfingsten
schulfrei
- 11.6.2025, 18:00 Uhr
GTS Elternabend
- 19.6.2025 - Feiertag
"Fronleichnam", schulfrei
- 20.6.2025, schulfrei
schulautonom schulfrei
- 4.7.2025, 8:30 Uhr
Schulschlussgottesdienst
- 5.7. bis 7.9.2025
Sommerferien
- 8.9.2025
Schulbeginn
Schule
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Volksschule St. Martin i.M.
Schulstraße 11
4113 St. Martin i.M.
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Tel: 07232 / 2217
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E- Mail: s413211@schule-ooe.at
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Schulleiterin:
Direktorin B.Ed. Sandra Hödelsberger Dipl. Päd.
Datenschutzerklärung
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Datenschutzerklärung
Datenschutz bei der Bildungsdirektion OÖ
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutz ist der Bildungsdirektion OÖ und der VS St. Martin i.M. ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene
Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU‐
Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage
(Datenschutzgesetz‐DSG) verarbeitet.
Datenschutz wird in der Bildungsdirektion OÖ aktiv betrieben. Alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Als öffentliche Einrichtung handelt die Bildungsdirektion OÖ entsprechend dem
verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. So sind die geltenden Normen
auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Dauer meist die relevante Rechtsgrundlage (Art 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die
Grundlage wie auch die Grenze für die diesbezüglichen Tätigkeiten.
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Bildungsdirektion OÖ. Die Grundlage hierfür stellt das Bundesministeriengesetz (BMG) in der jeweils geltenden Fassung dar.
In der Regel werden durch die Zentralstelle der Bildungsdirektion OÖ personenbezogene Daten nicht in Drittländer übermittelt bzw. keine automatisierten
Entscheidungsfindungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher Grundlage.Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der
DSGVO ist die Bildungsdirektion OÖ.Kontaktdaten:
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Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Der Datenschutzbeauftragte der Bildungsdirektion OÖ ist:
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datenschutz@bildung‐ooe.gv.at
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
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Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der
Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels
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Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie im Sinne der Mitwirkungspflicht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder
Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Die Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
kann naturgemäß über jene Daten Auskunft erteilen, die sie als datenschutzrechtlich
Verantwortliche verarbeitet. Bitte wenden Sie sich daher etwa bei Fragen über Verarbeitungen an Universitäten oder Schulen an die jeweilige Einrichtung.
Kontaktadressen aller österreichischen Schulen finden Sie im Schulverzeichnis:
www.schulen‐online.atDas Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage
eingeschränkt sein.
Bitte richten Sie Ihr Auskunftsersuchen an datenschutz@bildung‐ooe.gv.at
Die Bildungsdirektion OÖ beantwortet Ihr Ersuchen um Auskunft gemäß Art 15
DSGVO so rasch wie möglich binnen eines Monats ab Eingang. Ist die Erledigung
des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei
weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend
informiert. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich
Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel
zu eigenen Handen (RSa‐Brief) erfolgen.
Weitere Betroffenenrechte (Art. 16 ff DSGVO)
Auch zur Geltendmachung der weiteren Betroffenenrechte im Wirkungsbereich der
Bildungsdirektion OÖ im Sinne der DSGVO wie Berichtigung, Löschung etc. wenden
Sie sich bitte an datenschutz@bildung‐ooe.gv.at
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Rechte in Einzelfällen entsprechend der
geltenden Rechtslage eingeschränkt sein können.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie sich in Ihren Datenschutzrechten als verletzt erachten, wenden Sie sich
bitte an datenschutz@bildung‐ooe.gv.at. Zudem haben Sie gemäß DSGVO die
Möglichkeit der Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at)